Testamente, Treuhandschaften und Steuer

Treuhandschaften und Treuhandschaftverwaltung

Treuhandschaften sind seit langem eine im englischen Recht akzeptierte Möglichkeit, Vermögen für die Verwendung vorgeschriebener Zwecke zu besitzen. Treuhandschaften werden zu nahezu grenzenlosen Verwendungszwecken eingsetzt, wie zum Beispiel Stiftungen, Pensionsleistungen, Investitionen, Arbeitnehmertreuhandschaften, Testamenten oder Grundbesitz, um nur einige Beispiele zu nennen.

Private Treuhandschaften dienen normalerweise dazu Vermögen zu beschützen oder Steuern zu reduzieren.

Es ist wichtig, sich gut beraten zu lassen, bevor man eine Treuhandschaft ins Leben ruft. Eine private Treuhandschaft sollte so konstruiert sein, daß sich ändernde Familienbedürfnisse und Besteuerungsänderungen berücksichtigt werden.

Die Aufgabe der Vermögensverwalter ist beschwerlich. Es ist deshalb wichtig, daß man gut beraten wird, um Fehler zu vermeiden und auch um nicht persönlich haftbar gemacht zu werden, was in manchen Fällen möglich ist.

Beratungsmöglichkeiten

Manche Klienten fühlen sich in der Lage, den Hauptanteil der Verwaltung selbst zu bewältigen. Wir sind gerne bereit, unsere Beratung den jeweiligen Bedürfnissen von Klienten anzupassen. Jedoch, kann eine zeitgemässe Beratung und Hilfestellung oftmals dazu beitragen, sowohl schneller zum Ziel zu gelangen und Probleme zu ersparen, als auch Steuern - möglicherweise um ein Vielfaches - zu reduzieren.

Komplexe Fälle

Im Zuge der Treuhandschaftverwaltung kann es zu komplexen Problemen kommen. Es können Steuerfragen auftretreten. Es besteht die Möglichkeit, daß man die Befugnis und die Bestimmungen der Treuhandschaft überprüfen muß. Es ist möglich, daß es konkurrierende Forderungen der Treuhandbegünstigten gibt.

Forderungen der Treuhandbegünstigten gibt. Falls Sie Beratung oder weitere Informationen über Treuhandschaften oder die Verwaltung von Treuhandschaften benötigen, wenden Sie sich bitte an:

Martin Beard

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