Trennung und Scheidung
Erbschaftsansprüche auf finanzielle Versorgung
Englisches Recht gibt Personen die Freiheit, über ihr Vermögen testamentarisch völlig frei zu verfügen. Dies steht im Gegensatz zu Gesetzen anderer Länder, die ihre Staatsangehörigen (und manchmal sogar ihre Einwohner) dazu verpflichten, einen bestimmten Anteil ihres Vermögens an ihre Familie zu vererben. Das Englische Recht sieht Regeln der Vermögensverteilung im Falle eines nicht vorhandenen Testaments vor.
Nichtsdestotrotz gewährt das englische Recht manche Versorgungsansprüche aus der Erbmasse einer Person, die mit Hauptwohnsitz in England oder Wales verstorben ist. Ansprüche auf finanzielle Versorgung können von einem Ehepartner, Kindern und finanziell Abhängigen sowie gelegentlich auch von Ex-Ehepartnern und Partnern, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt haben, erhoben werden. Das Gericht kann eine den Umständen angemessene finanzielle Versorgung durch Übertragung von Barmitteln oder Eigentum aus der Erbmasse anordnen. Anordnungen können auch manche Treuhandschaften oder eine Schenkung zu Lebzeiten betreffen. Ansprüche sollten bis zu sechs Monate nach der Ausstellung der Anordnung der Nachlassverwaltung erhoben werden.
Im Bezug auf Erbschaftsansprüche auf finanzielle Versorgung ist es wichtig, von Anfang an gute Beratung zu erhalten. Siehe auch den Abschnitt „Strittige Treuhand- und Nachlassverfahren".
Wenn Sie eine Beratung oder weitere Informationen über Erbschaftsansprüche benötigen, wenden Sie sich bitte an:
John Cornwell
Russell Bywater
Rhiannon Lewis
Kate Allen
Anne-Marie Hutchinson OBE
Helen Kings
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