Kinder

Elterliche Verantwortung, Wohnsitz und Umgang

Wenn Beziehungen enden, ergibt sich oft die Frage, bei welchem Elternteil ein Kind wohnen, und wie oft der andere Partner das Kind sehen soll.

Diese Auseinandersetzungen nannte man früher Streitigkeiten um das „Sorgerecht“ (custody) oder den „Zugang“ zum Kind (access), wobei normalerweise ein Elternteil die tägliche Pflege und Erziehung des Kindes bzw. der Kinder übernahm. Diese Begriffe wurden jedoch im Jahr 1989 mit der Einführung des Kindergesetzes (Children Act 1989) abgeschafft und die Begriffe, die heute Verwendung finden sind elterliche Verantwortung (parental responsibility), Wohnsitz (residence) und Umgang (contact).

Elterliche Verantwortung

Beide Elternteile haben automatisch die elterliche Verantwortung für ein Kind, wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet waren. Dies bedeutet, daß aus juristischer Sicht beide Elternteile alle Rechte und Pflichten haben, die Eltern normalerweise gegenüber einem Kind haben, und daß sie gewöhnlich beide bei wichtigen Entscheidungen bezüglich der Erziehung des Kindes konsultiert werden müssen, beispielsweise im Bezug auf die Ausbildung, die medizinische Versorgung, eine Namensäderung oder einen Umzuges des Kindes in eine andere Jurisdiktion.

Wenn die Eltern des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet waren, hat automatisch die Mutter elterliche Verantwortung. Der Vater hat jedoch von Rechts wegen elterliche Verantwortung, wenn er in der Geburtsurkunde des Kindes genannt wird (seit dem 1. Dezember 2003). Andernfalls können die Eltern eine Vereinbarung über die elterliche Verantwortung unterzeichnen, die auch dem Vater elterliche Verantwortung überträgt, oder er kann diese vor Gericht beantragen.

Ein Stiefvater oder eine Stiefmutter (der/die mit einem leiblichen Elternteil verheiratet ist) kann auch elterliche Verantwortung übertragen bekommen, entweder durch eine Vereinbarung aller, die bereits elterliche Verantwortung haben, oder durch eine gerichtliche Anordnung.

Wohnsitz

Wenn sich die Eltern eines Kindes nicht darüber einigen können, bei wem das Kind wohnen soll, können beide Elternteile eine Verfügung über den Wohnsitz beantragen. Das Gericht wird daraufhin einen Mitarbeiter des Beratungs- und Unterstützungsdienstes der Kinder- und Familiengerichte (Children and Family Court Advisory and Support Service, CAFCASS) damit beauftragen, das Kind und beide Elternteile zu treffen, die Situation zu analysieren und einen Bericht zu verfassen. Das Gericht muss seine Entscheidung im Wohle und Interesse des Kindes treffen. Geteilte Wohnsitzverfügungen werden mit Entwicklung des Fallrechts (case law) immer häufiger.

Umgang

Wenn sich die Eltern eines Kindes nicht darüber einigen können, wie oft der nicht bei dem Kind wohnende Elternteil das Kind sehen soll, kann dieser Elternteil bei Gericht eine Umgangsverfügung (Contact Order) beantragen.

Das Gericht kann eine allgemeine Verfügung erteilen, die besagt, daß ein Elternteil „angemessenen Umgang" haben sollte, wobei die Details offen sein können, so daß sich die Eltern darauf einigen müssen, oder die Verfügung ist sehr detailliert, so daß die genauen Zeiten und Daten des Umgangs festgelegt sind, einschließlich der Fragen ob und wie oft das Kind bei dem nicht bei dem Kind wohnenden Elternteil übernachten soll und wie viel Ferienzeit das Kind dort verbringen soll.

Sollte es Anschuldigen von Misshandlung oder Gewalt geben, entweder eines Elternteils gegenüber dem anderen, oder eines Elternteils gegenüber dem Kind, kann das Gericht angerufen werden zu entscheiden, ob der betreffende Elternteil überhaupt Umgang mit dem Kind haben sollte, oder ob der Umgang unter Beaufsichtigung stattfinden sollte. Abhängig von der Komplexität der vorliegenden Angelegenheiten und der Art der Anschuldigungen kann das Gericht einen CAFCASS Mitarbeiter und andere Experten beauftragen, Berichte zu erstellen. Wiederum steht dabei für die Entscheidung des Gerichts das Wohl und Interesse des Kindes an vorderster Stelle.

Neben Wohnsitz- und Umgangsverfügungen können Eltern gemäß des Kindergesetzes (Children Act 1989) das Gericht auch anrufen, um jegliche besondere Entscheidung bezüglich des Kindes zu treffen, beispielsweise, ob sich das Kind einer speziellen medizinischen Behandlung unterziehen soll, oder auf welche Schule es gehen soll, oder ein Elternteil kann eine Verfügung beantragen, die dem anderen Elternteil eine bestimmte Handlung bezüglich des Kindes untersagt (Prohibited Steps Order), zum Beispiel, daß dem anderen Elternteil verboten wird, das Kind ohne Zustimmung von seinem Wohnsitz, aus seiner Schule oder aus der Jurisdiktion zu entfernen.

Gelegentlich kann es für das Kind angemessen sein, entweder selbst, oder vertreten durch einen Vormund oder einen anderen kompetenten Erwachsenen, gemäß dem Kinderrecht ein Verfahren einzuleiten, um Verfügungen zu erwirken.

Wenn Sie eine Beratung oder weitere Informationen über elterliche Verantwortung, Wohnsitz und Umgang wünschen, wenden Sie sich bitte an:

John Cornwell
Russell Bywater
Rhiannon Lewis
Kate Allen
Anne-Marie Hutchinson OBE
Helen Kings
Carolina Marín Pedreño

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