Kinder
Anträge von Großeltern
Bevor das Kindergesetz von 1989 im Oktober 1991 rechtsgültig wurde, konnten Großeltern (und andere Verwandte) rechtlich eine Funktion im Leben des Kindes übernehmen, jedoch nur durch das Prozedere eines Vormundschaftsverfahrens.
Das Kinderrecht hat die Gruppe jener Personen, die gerichtliche Verfügungen in Bezug auf Kinder beantragen können, erweitert. Großeltern (und andere Verwandte) müssen anfangs die Erlaubnis des Gerichts einholen, um einen Antrag zu stellen. Solche Anträge werden jedoch oft wohlwollend geprüft, da es im Interesse des Kindes ist, den Kontakt aufrecht zu halten und weiterhin Zeit mit Verwandten zu verbringen, zu denen sie starke Bindungen aufgebaut haben.
Besonders wenn beide Eltern arbeiten sind die Großeltern oft aktiv in die Erziehung der Kinder involviert. Es kann daher verstörend für Kinder sein, wenn diese Verbindung durch eine Scheidung unterbunden wird.
Wenn das Jugendamt zuständig ist, werden die Großeltern oft als mögliche „Pflegeeltern" in Betracht gezogen, um die Kontinuität in der familiären Betreuung zu gewährleisten. Da sie mit den Kindern verwandt sind, waren Großeltern früher nicht berechtigt, Pflegeleistungen zu erhalten, aber eine Gesetzesänderung berechtigt sie nun, diese Zahlungen in Anspruch zu nehmen.
Anträge von Großeltern müssen jedoch nach sorgfältigem Ermessen gestellt werden, damit sie als Stütze für die Kinder und die Familie wirken, und nicht als Bedrohung für den Fortbestand der Familie.
Wenn Sie eine Beratung oder weitere Informationen über Anträge von Großeltern wünschen, wenden Sie sic bitte an:
John Cornwell
Russell Bywater
Rhiannon Lewis
Kate Allen
Anne-Marie Hutchinson OBE
Helen Kings
Carolina Marín Pedreño
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