Immobilien

Gewerbliche Miet- und Pachtverträge und Verlängerungen

Fast alle in Großbritannien ansässigen Unternehmen haben Räumlichkeiten der einen oder anderen Art, ob es sich um Büros in exklusiver Innenstadtlage handelt, ein Lagerhaus in einem Industriegebiet, eine Fabrik, oder ein kleines Studio. Die Möglichkeit sind grenzenlos – genau so wie die Vertragsbedingungen, zu denen solche Objekte vermietet oder verpachtet werden.

Dadurch daß die unterschiedlichen Vertragsbedingungen zwischen dem Besitzer und dem Mieter/Pächter ausgehandelt werden, sind alle Miet- und Pachtverträge spezifisch und unterscheiden sich weitestgehend voneinander. Es ist wichtig zu gewährleisten, daß ein Miet- oder Pachtvertrag die anfangs zwischen den Parteien ausgehandelten Bedingungen wiedergibt und daß der Vertrag passend, klar und unzweideutig aufgesetzt wird, um späteren Auslegungsproblemen vorzubeugen.

Servicegebühren, Mieterhöhungen, Mehrwertsteuer, festzulegende Optionen und viele andere Aspekte der Bedingungen sind komplex und eine vollständige und genaue Abwägung beim Aufsetzen des Vertrages können den Parteien Zeit und Geld sparen.

Gewerbliche Mieter oder Pächter haben das Recht, bestimmte Verträge gemäß des Mietrechts (Landlord and Tenant Act 1954) zu verlängern. Es gibt zeitliche Beschränkungen und vorgeschriebene Ankündigungen und das Verfahren kann abschreckend und kompliziert wirken. Mit gutem juristischen Rat von Anfang an können Probleme vermieden und das erwünschte Ergebnis der Parteien erzielt werden.

Wenn Sie eine Beratung oder weitere Informationen über gewerbliche Miet- und Pachtverträge wünschen, wenden Sie sich bitte an:

Stephen Harker

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